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Nutzungsrecht:
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Privates Archiv.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mitvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
2. Eigentumsschutz
Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig.
3. Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis versteht sich als Endpreis. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Eventuelle Kautionen sind im Voraus zu entrichten und werden mit der Rückgabe des Mietgegenstandes wieder ausgehändigt. Aufrechnungen seitens des Mieters sind unzulässig. Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Aufbau oder per Überweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.
4. Lieferung/Rückgabe
Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie bei einem Defekt auf dem Transport erhält der Mieter seinen Mietpreis zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden kann.
5. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt am Tag der Miete mit Inbetriebnahme des Geräts und endet laut dem vereinbarten Datum/Uhrzeit des Mietvertrags.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr hat bis zwei Wochen nach der erbrachten Leistung (Miete) per Überweisung zu erfolgen. Ist eine Kaution gefordert, so kann der Mieter diese mit Rücksprache des Vermieters in Abzug bringen. Der Mieter erhält die Kaution zurück, wenn er das Mietgerät in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.
7. Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Dem Vermieter wird zudem das Recht eingeräumt, jederzeit ohne nähere Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurück treten!
8. Mängelrügen/Pflichten des Mieters/Haftung des Mieters
Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den gemieteten Geräten. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für alle aufkommende Schäden insbesondere infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
9. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald das Gerät in Betrieb genommen wurde.
10. Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.
11. Lieferprobleme
Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter (siehe Punkt 7).
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12. Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.
13. Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des
Vermieters, 4221 Steyregg, Österreich.
15. Sonstiges
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter gilt Österreichisches Recht. Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt.